Bei Behandlungskosten durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie besteht für die gesetzlichen Krankenkassen keine Übernahmepflicht. Zusatzversicherungen für Heilpraktikerkosten und private
Krankenversicherungen übernehmen unter Umständen die Kosten. Dies muss von der Zusatzversicherung oder der privaten Krankenversicherung bestätigt werden.
Als Selbstzahler haben Sie folgende Vorteile:
- Sie haben unabhängig von den Vorgaben der Krankenkassen die Möglichkeit, die Therapie- und Behandlungsmethode selbst zu wählen (z. B. systemische Therapie, Traumatherapie).
- Ihre Krankenkasse erfährt nicht, dass sie Psychotherapie in Anspruch nehmen. Dies kann bei Anträgen zum Wechsel in eine private Krankenkasse oder für eine Lebens- oder
Berufsunfähigkeitsversicherung von Vorteil sein, da diese bei aktenkundiger Psychotherapie Ihre Anträge bis zu 10 Jahren ablehnen können.
- Zudem können Therapiekosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, ab einer bestimmten Höhe als „außergewöhnliche Kosten“ von der Steuer abgesetzt werden.