Kosten & Kostenerstattung

Bei Behandlungskosten durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie besteht für die gesetzlichen Krankenkassen keine Übernahmepflicht. Zusatzversicherungen für Heilpraktikerkosten und private Krankenversicherungen übernehmen unter Umständen die Kosten. Dies muss von der Zusatzversicherung oder der privaten Krankenversicherung bestätigt werden.

 

Als Selbstzahler haben Sie folgende Vorteile:

  1. Sie haben unabhängig von den Vorgaben der Krankenkassen die Möglichkeit, die Therapie- und Behandlungsmethode  selbst zu wählen (z. B. systemische Therapie, Traumatherapie).
  2. Ihre Krankenkasse erfährt nicht, dass sie Psychotherapie in Anspruch nehmen. Dies kann bei Anträgen zum Wechsel in eine private Krankenkasse oder für eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung von Vorteil sein, da diese bei aktenkundiger Psychotherapie Ihre Anträge bis zu 10 Jahren ablehnen können.
  3. Zudem können Therapiekosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, ab einer bestimmten Höhe als „außergewöhnliche Kosten“ von der Steuer abgesetzt werden.

Beratung und Therapie für Einzelpersonen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene)


95,00 € / 60 Min.

PAARBERATUNG UND -THERAPIE


180,00 € / 90 Min.

Systemische Supervision für Einzelpersonen


95,00 € / 60 Min.

 

Therapeutische Sitzungen unter Einbeziehung von Familienangehörigen


120,00 € / 60 Min.

Systemische Supervision für Gruppen und Teams


140,00 € / 60 Min.

FAMILIENTHERAPIE


130,00 € / 60 Min.